Wir produzieren ausschließlich in Deutschland
Dadurch sind wir in der Lage, Ihre kundenspezifische Massen zu entwickeln und Ihre hohen Anforderungen zuverlässig umsetzten
Lieferung Versandkosten
Gegenstand der Lieferung
Die Proben des Verkäufers werden möglichst der laufenden Fabrikation entnommen. Für die Beschaffenheit der Waren im Großen ist lediglich der Bezug einer Probeladung maßgebend. geeignete Sorten werden nach bestem Wissen angeboten. Jedoch ist es in jedem Fall Pflicht des Käufers, zu prüfen, ob die Ware seinen speziellen Anforderungen entspricht. Jede Lieferung muss vor der Bearbeitung im Großen, zunächst erst im Kleinen probiert werden.
Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten
Falls aus nicht vorhergesehenen Gründen und Fällen höherer Gewalt, z.B. Feuersbrunst, Explosion, Überschwemmung, durch Mangel an Betriebs- und Rohmaterial, durch Behinderung der Energiezufuhr, durch Maschinenreparatur, durch Maßnahmen der Behörden, durch Krieg usw. eine teilweise oder vollständige Störung des ordnungsgemäßen Fabrikationsganges bei dem Verkäufer oder dessen Lieferanten eintritt und hierdurch die Ausführung des Auftrages verzögert wird, so ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung befreit und die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Störung und deren Folgen. auch wenn schon Lieferverzug eingetreten ist.
Lieferzeit
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Pflichten des Käufers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
Verpackung
Die Verpackung wird in gutem, für den Versand geeigneten Zustand geliefert. Für Beschädigung oder Gewichtsverlust wird daher eine Verantwortung nur bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung übernommen. Das Verpackungsmaterial wird gesondert, einschließlich einer Füllgebühr, berechnet. Frachtfrei und noch brauchbar zugesandte Verpackungseinheiten des Abnehmers werden gegen Berechnung einer Füllgebühr wieder zum Verpacken verwendet.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung der Waren ab Werk auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, jedoch haftet der Verkäufer für ordnungsgemäße Behandlung der Waren durch seine Angestellten. Versicherungen erfolgen auf Kosten des Käufers, der Verkäufer ist dazu nur auf Anordnung des Käufers verpflichtet.