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Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Quarzsandwerke Weißenbrunn, Bauer & Co.
Braustr. 19
D-96369 Weissenbrunn
 

 

Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers für gewerbliche Händler und Industriekunden (nicht jedoch für Endverbraucher) erfolgen nur auf Grund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Vertragsabschluss
Die Bestellung ist erst dann vom Verkäufer angenommen, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt ist. Schriftliche oder fernschriftliche Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Der Verkäufer kann die Bestellung innerhalb angemessener Frist annehmen. Ein Widerruf der Bestellung kann im beiderseitigen Einverständnis vorgenommen werden.

Gegenstand der Lieferung
Die Proben des Verkäufers werden möglichst der laufenden Fabrikation entnommen. Für die Beschaffenheit der Waren im Großen ist lediglich der Bezug einer Probeladung maßgebend. Geeignete Sorten werden nach bestem Wissen angeboten. Jedoch ist es in jedem Fall Pflicht des Käufers, zu prüfen, ob die Ware seinen speziellen Anforderungen entspricht. Jede Lieferung muss vor der Bearbeitung im Großen, zunächst erst im Kleinen probiert werden.

Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten
Falls aus nicht vorhergesehenen Gründen und Fällen höherer Gewalt, z.B. Feuersbrunst, Explosion, Überschwemmung, durch Mangel an Betriebs- und Rohmaterial, durch Behinderung der Energiezufuhr, durch Maschinenreparatur, durch Maßnahmen der Behörden, durch Krieg usw. eine teilweise oder vollständige Störung des ordnungsgemäßen Fabrikationsganges bei dem Verkäufer oder dessen Lieferanten eintritt und hierdurch die Ausführung des Auftrages verzögert wird, so ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung befreit und die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Störung und deren Folgen, auch wenn schon Lieferverzug eingetreten ist.

Lieferzeit
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Pflichten des Käufers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.

Verpackung
Die Verpackung wird in gutem, für den Versand geeigneten Zustand geliefert. Für Beschädigung oder Gewichtsverlust wird daher eine Verantwortung nur bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung übernommen. Das Verpackungsmaterial wird gesondert, einschließlich einer Füllgebühr, berechnet. Frachtfrei und noch brauchbar zugesandte Verpackungseinheiten des Abnehmers werden gegen Berechnung einer Füllgebühr wieder zum Verpacken verwendet.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung der Waren ab Werk auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, jedoch haftet der Verkäufer für ordnungsgemäße Behandlung der Waren durch seine Angestellten. Versicherungen erfolgen auf Kosten des Käufers, der Verkäufer ist dazu nur auf Anordnung des Käufers verpflichtet.

Preis
Die angebotenen, vereinbarten oder in Listen enthaltenen Preise sind Nettopreise zzgl. Lieferkosten, Verpackung und Energiezuschlag, die sich um die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen. Die Preise gelten ab Werk. Zur Verrechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Preis.

Zahlungsbedingungen
Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf angelaufenen Kosten und Verzugszinsen verwendet. Die Zahlung des Preise hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Für die Berechnung des Preises ist das ab Versandort ermittelte, amtliche vor Ort verwogene Gewicht maßgebend. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankmäßige Zinsen und Provision berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, auch vom Vertrag zurückzutreten und Sicherheitsleistung für die Begleichung weiterer Lieferungen zu verlangen. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen irgend welcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Für alle Abschlüsse ist die Zahlungsfähigkeit des Käufers ohne weiteres als eine wesentliche Eigenschaft vorausgesetzt. Der Verkäufer hat daher, wenn nach dem Abschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt werden, den Anspruch auf Vorauszahlung.

Haftung für Mängel der Waren
Der Verkäufer ist zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen nicht verpflichtet, solange die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht erfüllt ist, oder Zahlungen zurückgehalten werden. Beanstandungen müssen in der gesetzlichen Frist, spätestens aber innerhalb 30 Tage nach Empfang der Waren angebracht werden, widrigenfalls alle Ansprüche des Käufers, auch solche auf Grund sogenannter geheimer Mängel, erlöschen. lm Bemängelungsfalle kann sich unsere Ersatzpflicht lediglich auf Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises als Höchstleistung erstrecken, aber nur dann, wenn sich die Ware noch in der ursprünglichen Verpackung befindet. Diese Begrenzung trifft bei jedem direkten oder indirekten Schaden zu.

Übertragbarkeit der Rechte des Käufers und Eigentumsvorbehalt
Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen. Der Gegenstand der Lieferung bleibt bis zur Erfüllung aller für den Käufer aus der Geschäftsverbindung sich ergebenden Verbindlichkeiten Eigentum des Verkäufers.

Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Für die Beurteilung sind ausschließlich die deutschen Gesetze maßgebend.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Weißenbrunn. Soweit der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten entweder das Amtsgericht Kronach oder das Landgericht Coburg.

 

 

Weißenbrunn im Juli 2018